Eingriffe
in den Naturhaushalt, etwa durch den Bau einer Straße oder die
Ausweisung eines Gewerbegebietes müssen nach dem Naturschutzrecht
durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden.
Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern sind hierfür geeignet,
weshalb heute auch viele Renaturierungsprojekte an Bächen und
Flüssen im Zusammenhang mit Ausgleichsmaßnahmen stehen. Zwei
Beispiele im Einzugsgebiet der baden-württembergischen Donau werden
hier vorgestellt. |